Psychische Gefährdungsbeurteilung

Seit dem 25.09.2013 ist jeder Arbeitgeber (auch Kleinbetriebe) verpflichtet eine Gefährdungsbeurteilung von psychischen Belastungen  in seinem Unternehmen durchführen zu lassen. Dies ist im Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) festgeschrieben.

Sollten Sie dies als Arbeitgeber ignorieren, könnten Arbeitnehmer, falls diese Gefährdungsbeurteilung ausbleibt und sofern sie gesundheitliche Beeinträchtigungen erleiden, Schadensersatz geltend machen. Leistungsträger wie die gesetzliche Unfallversicherung können in bestimmten Fällen die Arbeitgeber in Regress nehmen. Bei  Arbeitsgerichtsprozessen können Nachlässigkeiten zu gravierenden Nachteilen für den Arbeitgeber führen.

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Betriebliche Gesundheitsförderung

Für Ihre Mitarbeiter wird es immer wichtiger, dass Ihr Arbeitgeber attraktiv ist und bleibt. Bewegungsprogramme, Physiotherapie, gesunde Ernährung und Stressprävention wird immer häufiger für Bewerber und Angestellte. Das erhöht nicht nur die Motivation Ihrer Mitarbeiter und den Erfolg des Unternehmens, es mindert auch deutlich die Krankheitstage Ihrer Angestellten. Die Vorteile für Sie und Ihre Angestellten finden Sie hier!

Betriebliches Eingliederungsmanagement

Chronisch Kranke Mitarbeiter können auf eigenen Wunsch an einem betrieblichen Eingliederungsmanagement (BEM) teilnehmen. So optimieren Sie Arbeitsplätze und minimieren im Idealfall lange Ausfallzeiten.

Employer Branding

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