Gesetzlich für Sie verpflichtend:
Betriebliches Gesundheitsmanagement (BGM) ist die systematische und strukturierte Entwicklung, Planung und Lenkung betrieblicher Strukturen und Prozesse, mit dem Ziel die Gesundheit der Beschäftigten zu erhalten und zu fördern.
Betriebliches Gesundheitsmanagement verfolgt zwei Strategien:
1. Verhältnisprävention
Gesundheitsförderliche Veränderung der Arbeits- und Organisationsgestaltung
2. Verhaltensprävention
Befähigung der Beschäftigten zu einem gesundheitsförderlichen Verhalten
Grundlage des BGM ist die gesetzliche Verpflichtung zum Arbeits- und Gesundheitsschutz (ArbSchG) und zum betrieblichen Eingliederungsmanagement (BEM) (§ 167 Absatz 2 SGB IX). Die dritte Säule des BGM bilden freiwillige Leistungen des Arbeitgebers zur betrieblichen Gesundheitsförderung. Um das Betriebliche Gesundheitsmanagement in die betrieblichen Prozesse zu integrieren, muss im Unternehmen eine „Kultur der Prävention“ entwickelt und gelebt werden. Die „Kultur der Prävention“ umfasst drei weitere Handlungsfelder:
- Unternehmenskultur/ -philosophie
- Organisationsentwicklung
- Personalmanagement/ -entwicklung